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Voccartstraße 29

Flachdach

Als Flachdächer werden Dachflächen mit einer Neigung unter 5° bezeichnet, die anstelle einer Dachdeckung eine Dachabdichtung haben. Sie sollten mit einem Mindestgefälle von 2% (gem. DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze oder auch DIN 18532: Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton) ausgeführt werden, da es ansonsten zu Schäden kommt, wie die Praxis gezeigt hat.

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